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Grundstücksofferte
Die Gemeinde Melchow beabsichtigt,
an dem Flurstück 12 der Flur 1 in der Gemarkung Melchow, zur Größe von 1.333 m²
ein Erbbaurecht für 99 Jahre zur Errichtung eines Eigenheims mit Garage/Carport/Stellplatz und Nebengelass (Schuppen oder Gartenhäuschen) in Übereinstimmung mit den maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften
zu einem wertgesicherten Erbbauzins von zurzeit jährlich 4.693,71 Euro auszugeben.
Das Grundstück ist bebaut mit zwei abrissreifen Bungalows und kleineren Schuppen.
Der Erbbaurechtsnehmer wird verpflichtet, die Bestandsgebäude abzureißen und das Eigenheim innerhalb von 3 Jahren bezugsfertig zu errichten.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Melchow ist das Grundstück als Mischfläche ausgewiesen. Eine Teilfläche von ca. 496 m² stellt Wohnbaufläche dar, die verbleibenden 837 m²werden als Gartenland angerechnet. Fragen zur konkreten Bebaubarkeit bzw. zulässigen Nutzung kann ausschließlich der Landkreis Barnim, Untere Bauaufsichtsbehörde, als Genehmigungsbehörde verbindlich beantworten.
Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung (Notar usw.), sämtliche Erschließungskosten und eventuelle Abrisskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.
Mit der Bekundung eines Interesses entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. Aus der Interessenbekundung lassen sich keine Verpflichtungen der Gemeinde Melchow herleiten.
Interessen sind bis spätestens 30.04.2024, 12 Uhr schriftlich beim Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Richter, SB Liegenschaften, Tel. Nr. 03337/459939 oder E-Mail:liegenschaften@amt-biesenthal-barnim.de zur Verfügung.