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Grundsteuerreform im Land Brandenburg

Grundsteuerreform im Land Brandenburg

Informationen zur Grundsteuer ab 01.01.2025 im Rahmen der Grundsteuerreform in Brandenburg

Mit der Grundsteuerreform hat der Gesetzgeber eine Neuberechnung der Grundsteuer eingeführt, die ab dem 1. Januar 2025 wirksam wird. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter und transparenter zu gestalten. Die Neuregelung betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte informieren:

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. 

Hintergrund der Reform

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Wertmaßstäben beruht. Die derzeitigen Grundlagenwerte stammen aus dem Jahr 1935. Daher wurde ein neues Bewertungsmodell entwickelt. Grundlage hierfür ist in Brandenburg das sogenannte "Flächen-Lage-Modell", das die Grundstücksgröße und die Lage als Hauptfaktoren berücksichtigt. 

Berechnung der neuen Grundsteuern

Im Rahmen der letzten Sitzungen im Jahr 2024 in den Gremien der amtsangehörigen Kommunen des Amtes Biesenthal-Barnim werden die Hebesatzsatzungen beschlossen. Hiermit werden die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und auch für die Gewerbesteuer festgesetzt. Die Veröffentlichung der Satzungen erfolgt, mit Ausnahme der Stadt Biesenthal, im Dezember-Amtsblatt und bildet damit die abschließende Grundlage zur Erstellung der Grundsteuerbescheide. Der Beschluss der Satzungen kann/ konnte erst mit Vorlage von verlässlichen Datensätzen zu den Grundsteuermesswerten erfolgen um belastbare Zahlen zur Kalkulation des Hebesatzes zu erhalten.

Für die Stadt Biesenthal erfolgt die Veröffentlichung der Hebesatzsatzung geplant in der Januarausgabe 2025 des Amtsblattes und bildet die Grundlage für die Bescheide, welche ab Februar versendet werden.

Für die anderen amtsangehörigen Gemeinden erfolgt die Bescheidung der neuen Grundsteuerwerte bereits im Januar 2025. 

Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt hierbei nach folgenden Schritten:

  1. Auf Grundlage der von den Eigentümerinnen und Eigentümern abgegebenen Grundsteuerwerterklärungen berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks. Anhand der erklärten Daten wird demnach der Wert des Objektes ermittelt. Dieser wird durch den Grundsteuerwertbescheid festgestellt.
  2. Auf Grundlage des Grundsteuerwertbescheids berechnet das Finanzamt unter Anwendung einer gesetzlichen festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird durch den Grundsteuermessbescheid festgesetzt.

Im Nachgang der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, die jeder Eigentümer beim Finanzamt Eberswalde einreichen musste, erhielten / erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt Eberswalde den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, gültig ab 01.01.2025.

  1. Auf Grundlage des Grundsteuermessbescheids berechnet die Stadt bzw. Gemeinde unter Anwendung eines Hebesatzes die Grundsteuer.

Die für das Kalenderjahr 2025 zu zahlende Grundsteuer kann hierbei bereits vorab selbst ermittelt werden. Hierzu ist der Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025  (Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes enthalten.)  und der ab 2025 geltende Hebesatz für die Grundsteuer zu multiplizieren. 

Unterstützung durch die Verwaltung

Wir sind uns bewusst, dass die Grundsteuerreform Fragen aufwerfen kann. Unsere Verwaltung steht Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung. Sie erreichen uns:

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis während dieses wichtigen Reformprozesses. 

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