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Grundsteuerreform im Land Brandenburg + Anleitung

Grundsteuerreform im Land Brandenburg + Anleitung

Mit dem Grundsteuerreformgesetz vom 26.11.2019 wurde eine Neuregelung zur Bewertung von Grundstücken geschaffen, die auch das Land Brandenburg ab dem 01.01.2025 zur Anwendung bringen wird.

Das derzeitige Verfahren bleibt bis 31.12.2024 erhalten.

Eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt auf Basis der an das Finanzamt in Form einer Grundsteuerwerterklärung übermittelten Daten. Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, müssen Sie eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Die Übermittlung der Daten muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 grundsätzlich auf elektronischem Weg über „Mein ELSTER“ erfolgen.

Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg verschickt aktuell ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen hervorgehen.

Sollten Sie kein gesondertes Informationsschreiben erhalten haben, aber dennoch Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz sein, sind Sie erklärungspflichtig.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes Brandenburg unter grundsteuer.brandenburg.de sowie über eine Telefonhotline unter (0331) 200 600 20.

Angaben zu Ihren Bodenrichtwerten erhalten Sie unter https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

bzw. beim Gutachterausschuss des Landkreises Barnim unter 03334 214-19 -46 (oder -47, -49, -50, -51).

Erst nach der Festsetzung der Grundsteuerwerte nach den aktuellen Wertverhältnissen durch das zuständige Lagefinanzamt wird die Grundsteuer ab 2025 durch die Amtsverwaltung für die Stadt Biesenthal und die amtsangehörigen Gemeinden neu berechnet.

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides sind die Zahlungen wie in der letzten Festsetzung (aktuell 2022) angegeben, zu leisten.

Links

* Information zur Reform der Grundsteuer Brandenburg

* Bodenrichtwert

Grundsteuerwerterklärung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung

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