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Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Aufnahme des Regelbetriebs in den Kindertagesstätten ab dem 15. Juni 2020
Verfügung des Landes Brandenburg vom 10. Juni 2020
Ab dem 15. Juni 2020 ist der Regelbetrieb in Krippe, Kindergarten und Hort nicht mehr beschränkt. Die örtlichen Träger der Jugendhilfe werden gebeten, unverzüglich mit den Kita-Trägern die Aufnahme des Regelbetriebs vorzubereiten. Sollten aufgrund des weiteren Infektionsgeschehens infektionsschutzrechtliche Beschränkungen wieder erforderlich sein, werden diese durch die zuständigen Gesundheitsämter auf Grundlage des IfSG vor Ort geprüft und entschieden.
Es gibt ab dem 15. Juni 2020 keine Notfallbetreuungsfälle mehr, auch die eingeschränkte Regelbetreuung endet. Alle Rechtsansprüche gemäß §1 KitaG sind grundsätzlich wie vor dem 18. März 2020 zu erfüllen (Rechtsfolge der Streichung von § 13 in der ehemaligen EindämmungsV – neu SARS-CoV-2-UmgangsV).
Ab dem 15. Juni 2020 wird eine Ausnahme vom Abstandsgebot von 1,50 m für die Kindertagesbetreuung, die Jugendarbeit, die Jungendsozialarbeit und die Hilfen zur Erziehung in Kraft treten. Diese Ausnahme soll in erster Linie die Kinder und Jugendlichen sowie deren Beziehungen zu den Fachkräften betreffen. Es wird empfohlen, auch weiterhin das Abstandsgebot zwischen Fachkräften sowie zu den Eltern einzuhalten.
Für die Kinder im Grundschulalter, die bisher als Notfallbetreuungsfälle in Horten am Vormittag oder in Schulen durch Lehrkräfte betreut wurden, sollen für den Zeitraum zwischen dem 15. bis 24. Juni 2020 (8 Tage) praktische Lösungen zwischen den Jugendämtern, den Trägern, den Schulämtern und den Schulen abgestimmt werden.
Die Richtlinie Elternbeitrag Corona, mit der das Land bisher die pandemiebedingten Beitragsausfälle der Einrichtungsträger pauschal ausgeglichen hat, wird Ende Juni 2020 aufgehoben. Ab Juli 2020 können keine Förderungen aus dieser Richtlinie mehr geltend gemacht werden, da die Kinder mangels Einschränkungen durch die SARS-CoV-2-UmgangsV nicht mehr förderfähig im Sinne dieser Richtlinie sind.
Wichtige Telefonnummern
Weiterhin steht Ihnen das Gesundheitsamt des Landkreises Barnim unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Allgemeine Infos zum Thema COVID19: 03334 214 1900
Medizinischer Verdachtsfall COVID19: 03334 214 1601
Bürgertelefon – Kitaangelegenheiten" unter der 214 1209
Veranstaltungsanzeige: veranstaltungsanzeige@kvbarnim.de
Unterstützung für Barnimer Unternehmen: 03334 59231 oder heinrich@wito-barnim.de
Mitteilung vom 02.04.2020
Neue Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung Brandenburg hat eine Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt. Ziel ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen kann
Die neue Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31. März 2020 nebst Bußgeldkatalog finden Sie hier:
Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31. März 2020