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Kommunalwahl 2024

Kommunalwahl 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge

Öffentliche Bekanntmachung - Sitzung des Wahlausschusses

Hiermit mache ich nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 83 Abs. 6 Brandenburgische
Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) die nachfolgende öffentliche Sitzung des
Wahlausschusses bekannt.

09.04.2024 um 18 Uhr

Mensa der Grundschule Biesenthal Bahnhofstraße 9-12 16359 Biesenthal

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Wahlleiter

2. Hinweis auf § 4 Abs. 4 BbgKWahlV

3. Bestellung des Schriftführers

4. Bericht des Wahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung

5. Prüfung der Wahlvorschläge

6. Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024

7. Verkündung der Entscheidung des Wahlausschusses

8. Erläuterungen zum Stand und zum weiteren Verfahren im Zusammenhang mit
den Kommunalwahlen 2024

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person
hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und
Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen.

04.04.2024

gez. D. Siebenmorgen

Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Kommunalwahl am 09.06.2024

Die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 ist nun abrufbar. Informationen zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten samt Erklärungen sind neben den einzuhaltenden Fristen Bestandteil der Bekanntmachung.

Wahlbekanntmachung

Informationen für Wahlvorschlagsträger

Ab sofort stehen den Wahlvorschlagsträgern für die Kommunalwahlen 2024 die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Mustervordrucke gemäß § 93 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung zum Ausdrucken zur Verfügung.

Link Mustervordrucke

Formularserver für die Erfassung und Übermittlung der Wahlvorschläge

Die Verwendung des Formularservers stellt sicher, dass der Wahlvorschlag in einer einheitlichen und gut lesbaren Form erstellt wird und die Daten der Bewerbenden in den Anlagen 5a bis 9a identisch sind. Für verschiedene Wahlvorschlagsträger, die bereits an den Wahlen 2019 und 2021 teilnahmen, sind im Formularserver bereits deren Lang- und Kurzbezeichnungen hinterlegt, sodass eventuelle Schreib- bzw. Erfassungsfehler für diese Wahlvorschlagsträger ausgeschlossen werden können. Die entsprechende Auswahl hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Link Wahlen der Vertretung (Anlage 5a – 9a)

Erfassung des Wahlvorschlages durch den Wahlvorschlagsträger

Mit Hilfe des Formularservers erfassen die Wahlvorschlagsträger elektronisch die Daten, die je nach Wahlart in den Anlagen 5a bis 9a gefordert werden. Nach Abschluss der Eingaben wird ein PDF-Dokument (überschrieben mit „Wahlvorschlag“) erzeugt. Dieses muss vom Wahlvorschlagsträger ausgedruckt werden, um darauf die persönlichen und handschriftlichen Unterschriftsleistungen vorzunehmen. Zusätzlich zur weiteren erforderlichen Einreichung des unterschriebenen Wahlvorschlages beim Wahlleiter im Original, können die Wahlvorschlagsträger nunmehr ihren Wahlvorschlag elektronisch übermitteln.

Die Vorteile der Nutzung des Formularservers sind:

Logische Verknüpfung der Anlagen für die Einreichung eines Wahlvorschlages, wodurch Mehrfacheingaben (z. B. Daten der Bewerbenden) wegfallen.

Für die Wahl der Vertretung (Stadtverordnetenversammlung, Gemeindevertretung, Ortsbeirat) werden beim Ausfüllen der Anlage 5a mittels des Formularassistenten automatisch die Anlagen 7a, 8a, ggf. 8c und die Anlage 9a erzeugt, sofern es sich um einen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag handelt. Bei einem wahlkreisbezogenen Wahlvorschlag werden automatisch die Anlagen 7a, 8a, ggf. 8c und der Teil 2 der Anlage 9a (Bewerberdaten) erzeugt. Die Anlage 9a (ohne Teil 2) ist in diesem Fall separat in einem ausfüllbaren PDF-Dokument auszufüllen. 

Hinweis:

Die Wahlvorschläge einschließlich der Anlagen (außer Anlage 9a bzw. 9b) müssen der zuständigen Wahlleitung im Original vorliegen (§ 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG i.V.m. §§ 28 und 28a BbgKWahlG und §§ 32 und 33 BbgKWahlV). Allein die Niederschrift über die Kandidatenaufstellung (Anlage 9a oder 9b) kann als Kopie eingereicht werden (§ 32 Abs. 5 Nr. 4 und § 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV).

Die elektronische Übermittlung des Wahlvorschlages stellt keine formgerechte Einreichung des Wahlvorschlages dar. Mit Blick auf die Regelung des § 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG genügt die elektronische Übersendung des Wahlvorschlages daher nicht aus, um die Einreichungsfrist zu wahren.

gez. D. Siebenmorgen

Wahlleiter: Herr Siebenmorgen                                 stellv. Wahlleiter: Herr Joris

Telefon:           03337-459961                                  Telefon:           03337-459926

Fax:                 03337-459946

 

 

Anlaufstelle für alle Wahlangelegenheiten:

Amt Biesenthal-Barnim
- Wahlbehörde -
Berliner Str. 1
16359 Biesenthal
Tel.: 03337 459925
Fax: 03337 459942
Email : wahlen@amt-biesenthal-barnim.de

Sprechzeiten: 
Montag und Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr 
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 

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