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Bekanntmachung über den „offenen“ Planerpool für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Das Amt Biesenthal-Barnim beabsichtigt, für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € brutto den bestehenden Planerpool entsprechend den Leistungsbildern der HOAI zu erweitern und zu aktualisieren. Bei Bedarf an Leistungen werden die geeigneten Architektur- und Ingenieurbüros für Planungs-, Gutachter- sowie Vermessungsleistungen ausgewählt (siehe Anlage 1 - Verfahrensweise zur Auswahl von Planungsbüros aus dem Planerpool).
Die Bewerbungen zur Aufnahme in den Planerpool können jederzeit erfolgen und sind schriftlich zu richten an:
Amt Biesenthal-Barnim
Fachbereich Bauverwaltung/Bauordnung/Liegenschaften
Berliner Straße 1
16359 Biesenthal
Nachfragen sind schriftlich per Fax an 03337/ 45 99-46 oder unter o.g. Anschrift möglich.
Bewerbungen sind für nachstehende Leistungsbilder möglich:
- Leistungen für Bauleitplanung (§§ 17-21 HOAI)
- Leistungen für Landschaftsplanung (§§ 22-32 HOAI)
- Leistungen für Freianlagenplanung (§§ 38-40 HOAI)
- Leistungen für Verkehrsanlagen (§§ 45-48 HOAI)
- Leistungen für Ingenieurbauwerke (§§ 41-44 HOAI)
- Leistungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanungen (§§ 53-56 HOAI, Anlagengruppe 1 - 3, 8)
- Leistungen für Elektroplanung (§§ 53-56 HOAI, Anlagengruppe 4 + 5)
- Leistungen für Gebäudeplanung (§§ 33-37 HOAI)
- Leistungen für Tragwerksplanung (§§ 49-52 HOAI)
- Leistungen der nicht hoheitlichen bau- und ingenieurtechnischen Vermessung (Anlage 1 zu § 3 Abs.1 HOAI, Punkt 1.4)
- Leistungen im Bereich der Bauphysik (Schallschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Anlage 1 zu § 3 Abs.1 HOAI, Punkt 1.2)
- Leistungen im Bereich der Geotechnik (Baugrund- und Grundwasserverhältnisse für Gebäude, Anlage 1 zu § 3 Abs.1 HOAI, Punkt 1.3)
Die Bewerbungen sind für das jeweilige Leistungsbild einzeln und gesondert einzureichen.
Für die Beurteilung der Eignung der Bewerber sind mit der Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen:
- Darstellung des Firmen- und Leistungsprofils, einschl. Rechtsform des Büros
- Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation (Studiennachweise, Zertifikate) für das jeweilige Leistungsbild
- Informationen über Planungen in den letzten drei Jahren
- mindestens 3 Referenzobjekte (mit Ansprechpartner und Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers)
- Nachweise zur Ausführung der jeweiligen Leistungsphasen
- Umsätze insgesamt und (Teil-) Umsätze bezogen auf die zu vergebende Planungsleistung jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für das jeweilige Leistungsbild in Form einer Eigenerklärung
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Büroausstattung mit PC/CAD-Arbeitsplätzen, die auch für den Datenaustausch per E-Mail mit allen gängigen CAD-Systemen geeignet sind
- Nachweis über eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung für Personenschäden von 2.500.000 Euro und für Sachschäden von 400.000 Euro. Im Falle einer bestehenden Unterdeckung wird eine Eigenerklärung gefordert, welche die Anpassung der geforderten Deckungssummen spätestens im Auftragsfall garantiert.
- Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) – s. Anlage Formblatt 4.1
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten- o. Ingenieurkammer o. gleichartiger Nachweis
- Bauvorlageberechtigung (nur bei Gebäudeplanung)
- Nummer im Präqualifikationsverzeichnis (wenn vorhanden)
Spezielle Kenntnisse wie z.B. im Denkmalschutz, Brückenprüfungen, Brandschutz, archäologische Baubegleitung, Sonderbauten, etc. sind im Anlageblatt (siehe Anlage 2) zu benennen.
Die Höhe der Nebenkostenpauschale und der üblichen Stundensätze (Mitarbeiter, Zeichner, Ingenieur, mitarbeitende Büroinhaber) für besondere Leistungen sind anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, diese vor jedem Vertragsabschluss in einem Vergabegespräch gesondert zu verhandeln.
Die Planungsleistungen sind durch das jeweilige Planungsbüro mit eigenen Beschäftigten auszuführen. Einer Weitervergabe von Teilleistungen bzw. der Gesamtleistung an andere Planungsbüros kann nur nach nachweislicher Zustimmung durch den Auftraggeber erfolgen.
Einen Anspruch in die Aufnahme in den Planerpool besteht nicht.
Die Inanspruchnahme des Planerpools bei Maßnahmen, die eine Zuwendung im Rahmen eines Fördermittelprogramms erhalten, muss im Vorfeld geprüft werden.
Eventuelle Änderungen der Rechtsform des Architekten- und/oder Ingenieurbüros sind dem Amt Biesenthal-Barnim unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.