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Informationen zu Wahlen
Ansprechpartner:
Wahlleiter: Herr Siebenmorgen Wahlbehörde: Frau Stegemann
Telefon: 03337-459961 Telefon: 03337-459944
Fax: 03337-459946
email: wahlen@amt-biesenthal-barnim.de
Anschrift:
Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim,
Wahlbüro, Berliner Str. 1,
1. Etage, Zimmer 205,
16359 Biesenthal
Bundestagswahl 2025
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das für sie zuständige Wählerverzeichnis stellen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl im Wahlgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig
Personen, die nicht im Melderegister verzeichnet aber trotzdem wahlberechtigt sind, können bis zum 02.02.2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis, in dem alle Wahlberechtigten enthalten sind. Grundlage dafür ist das bei der Gemeinde geführte Einwohnermelderegister. Bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses werden von Amts wegen nur die wahlberechtigten Personen berücksichtigt, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind. Alle im Wahlbezirk Wohnenden werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Alle Wahlberechtigten haben das Recht, die zu ihnen eingetragenen Daten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu überprüfen. Der Zeitraum der Einsichtnahme sind die Werktage vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten. Die Einsichtnahme zur Überprüfung der Richtigkeit von Daten Dritter ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dagegen innerhalb des oben genannten Zeitraumes bei der Wahlbehörde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen und klären, ob sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bei festgestellten Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten kann innerhalb der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl Einspruch erhoben werden. Kontaktieren Sie hierzu Ihre zuständige Gemeindebehörde.
In der Wahlbenachrichtigung wird unter anderem über Folgendes informiert:
- den Familiennamen, die Vornamen und der Wohnort des Wahlberechtigten,
- in welchem Zeitraum die Wahl stattfindet,
- wo sich der Wahlraum befindet und ob dieser barrierefrei erreichbar ist,
- die Nummer der wahlberechtigten Person im Wählerverzeichnis,
- die Aufforderung die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen,
- die Belehrung über die Beantragung von Wahlscheinen, wenn zum Beispiel die Briefwahl gewünscht wird sowie
- das Wählen von Personen mit einer Behinderung.
Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Wohnortwechsel
Für die Bundestagswahl gilt: In das Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks werden von Amts wegen alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 42. Tag (12.01.2025) vor der Wahl in dem Wahlbezirk gemeldet sind.
Zieht eine wahlberechtigte Person in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag (13.01.2025 bis 02.02.2025) vor der Wahl an einen neuen Wohnort, erfolgt eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag. Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 21. Tag vor der Wahl an einen neuen Wohnort, verbleibt der Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und übt dort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Brandenburg.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl erst erfolgen kann, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dies kann frühstens ab dem 05.02.2025 sein. Wir bitten höflichst, bis dahin von Nachfragen nach dem Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
- QU-Code verwenden
- Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein aufgedruckter, personalisierter QU-Code. Mit Ihren Tablet oder Telefon können Sie den Code einlesen. Sie werden direkt weitergeleitet und können Ihre Daten prüfen und auch eine abweichende Versandadresse hinterlegen.
- Portal www.wahlschein.de nutzen
- Sie müssen Ihre persönlichen Daten eintragen.
- per Post
- Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Bitte senden Sie die Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Umschlag an die Wahlbehörde bzw. werfen Sie ihn in den Briefkasten des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal.
- per E-Mail
- Sie können der Wahlbehörde auch eine Mail mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum ) senden.