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Haben Sie Fragen an uns? 03337 / 45 99 0

Stadtsanierung

Bauverwaltung - Stadtsanierung

Ansprechpartner
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Gelhaar
Plottkeallee 5
(Postanschrift: Berliner Str.1)
16359 Biesenthal
Tel. 03337/4599-45
Fax 0 33 37 / 45 99 - 46
e-mail: gelhaar@amt-biesenthal-barnim.de
 

Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst nahezu den gesamten historischen Kern der Altstadt. Dieser Bereich steht auch als Ensemble unter Denkmalschutz.
Folgende Straßen gehören dazu:

Apothekergasse
Kirchgasse
August-Bebel-Straße
Kurze Straße
Berliner Straße
Rückergasse
Breite Straße
Schulstraße
Fischerstraße
Am Markt
Grünstraße
Ergänzungsgebiet am Grünen Weg mit Feuerwehr und Amtshof
Heegeseeweg
 

Hauptziel der Stadtsanierung ist eine Aufwertung des Straßenraumes, der sonstigen öffentlichen Flächen sowie die Modernisierung und Instandsetzung von kommunalen und privaten Gebäuden. Im Rahmen der Förderprogramme "Kleinteilige private Gestaltungsmaßnahmen" und "Sanierung der Gebäudehülle" konnten bereits mehrere Eigentümer unterstützt werden. Der Sanierungserfolg ist im Stadtbereich deutlich sichtbar. Abgeleitet von den Sanierungszielen wurden alle Gebäude im öffentlichen Raum auf ihre Sanierungsbedürftigkeit hin überprüft und in einem sogenannten Sanierungsplan aufgenommen. Gebäude bzw. Flächen, die nicht im Sanierungsplan enthalten sind, können nicht gefördert werden. Um den Sanierungszielen zu entsprechen ist es erforderlich, dass der Verfahrensweg der Stadtsanierung durch den/die Eigentümer eingehalten wird. Unabhängig, ob es sich um eine baugenehmigungspflichtige oder baugenehmigungsfreie Maßnahme handelt oder ob Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden, ist es zwingend Pflicht, die sanierungsrechtliche Genehmigung und denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die sanierungsrechtliche Genehmigung enthält gleichzeitig eine planerische Stellungnahme entsprechend der Gestaltungssatzung "Altstadt Biesenthal", deren Festsetzungen zu beachten und einzuhalten sind.
Anträge für die Beantragung der sanierungsrechtlichen Genehmigung sowie zur Beantragung von Städtebaufördermitteln erhalten Sie in der Amtsverwaltung oder hier zum download (Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung).

Gebühren:
1. Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung: keine 
2. Antrag auf Zulassung einer Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung: gebührenpflichtig gem. Baugebührenordnung Land Brandenburg

 

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