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Schiedsstelle
Wofür ist eine Schiedsstelle zuständig?
Insbesondere ist die Schiedsstelle der richtige Ansprechpartner, wenn eine Einigung im persönlichen Gespräch nicht mehr möglich ist. Das betrifft vor allem Streitigkeiten wie zum Bespiel Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, Beleidigungen sowie geringe Strafsachen (Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung). Die Schiedsperson tritt dabei als Schlichter auf und versucht zwischen den Streitparteien zu vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung, so haben die Streitparteien die Möglichkeit, den gerichtlichen Weg zu gehen. Gegenüber einem gerichtlichen Verfahren bietet das Schiedsverfahren einige Vorteile. Das Schiedsverfahren ist finanziell günstiger, unbürokratisch und schneller.
Berufen als Schiedspersonen sind:
Vorsitzender: Joachim Mau
Stellvertr. Schiedsfrau: Ines Benning
Sprechzeiten:
Jeden letzten Dienstag im Monat findet in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Amtsgebäude Plottkeallee 5, Raum 208 die Sprechzeit der Schiedsstelle statt.