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Haben Sie Fragen an uns? 03337 / 45 99 0

An-, Ab- und Ummeldung
Meldewesen

Frau Wegener
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 13
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: wegener@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101

An-, Ab- und Ummeldung bei Wechsel der Haupt- und Zweitwohnung

Anmeldung:

Gemäß §17 (1) Bundesmeldegesetz (BMG) hat sich jeder Bürger nach Beziehen einer Wohnung innerhalb von 2 Wochen hier in der Meldebehörde des Amtes Biesenthal- Barnim anzumelden. Bei der Anmeldung einer Familie ist es ausreichend, wenn ein Familienmitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit den notwendigen Unterlagen für alle Familienmitglieder diese vornimmt.

Jede Anmeldung ist nach dem tatsächlichen Wohnverhältnis vorzunehmen, d.h. der Einwohner muss sich dort anmelden, wo er sich tatsächlich aufhält. Dies betrifft auch Wohnverhältnisse in Kleingartenanlagen oder Wochenendnutzungsgebieten. Dort kann ein Wohnen ggf. bauordnungsrechtlich unzulässig sein. Die Anmeldung in einem solchen Gebiet begründet nicht die Nutzung des Wochenendhauses als Wohnhaus, insbesondere nicht zur dauerhaften Nutzung. Sollten diesbezüglich Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte vor der Anmeldung an unsere Bauverwaltung. Auch bei Unklarheiten bezüglich der Hausnummer ist vor der Anmeldung die Bauverwaltung zu kontaktieren. 

Ummeldung: 

Bei Umzug innerhalb des Amtsbereiches Biesenthal-Barnim ist dies ebenfalls innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung im hiesigen Meldeamt anzuzeigen.
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den zur Anmeldung notwendigen Unterlagen. 

Abmeldung: 

Grundsätzlich besteht seit Juni 2004 in Deutschland keine Abmeldepflicht mehr. Bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes reicht es aus eine Anmeldung im für den Wohnsitz zuständigen Meldeamt innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Zeit vorzunehmen. Die Abmeldepflicht besteht jedoch gem. §17 (2) Bundesmeldegesetz (BMG) weiterhin 
bei Verzug ins Ausland und auch wenn eine von mehreren Wohnungen aufgegeben wird, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz

Benötigte Unterlagen

Anmeldung :

Formulare

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