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Haben Sie Fragen an uns? 03337 / 45 99 0

Anmeldung Eheschließung
Standesamt

Frau Krämer
Tel. 0 33 37/45 99 - 17
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 107
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:kraemer@amt-biesenthal-barnim.de

Standesamt

Frau Bauske
Tel. 0 33 37/45 99 - 57
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 106
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:bauske@amt-biesenthal-barnim.de

Standesamt

Frau Söllner
Tel. 0 33 37/45 99 - 75
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 107
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:soellner@amt-biesenthal-barnim.de

Anmeldung Eheschließung

Sprechzeiten (Büro des Standesamtes in der Plottkeallee 5): 

Mo und Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
 
Die beabsichtigte Eheschließung muss von den Verlobten beim zuständigen Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Findet Ihre Eheschließung in einem anderen Standesamt statt, werden Ihre Eheschließungsunterlagen an das Heiratsstandesamt übersandt. Die schriftliche Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Eine frühere Terminreservierung für Ihre Eheschließung kann in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch mit dem Standesamt vereinbart werden. Ist eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht notwendig, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.  Dies trifft auf Paare zu, bei denen ein Partner ausländischer Staatsangehöriger ist und sein Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt.
 
Benötigte Unterlagen
Die für die Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen sind beim Standesbeamten zu erfragen. (Beispiel: 2 ledige Deutsche, geboren in Deutschland, ohne Kind, benötigen:)
 
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass 
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamtes
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
 
Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall eine Einzelprüfung vorgenommen werden muss und dadurch die Einreichung weiterer Unterlagen notwendig sein kann. Dies wäre der Fall, wenn das Paar z.B. gemeinsame Kinder hat oder bereits Vorehen bestanden.
 
Gebühren (Auszug)
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen:
    • wenn nur deutsches Recht zu beachten ist  - 51,00 €
    • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist zusätzlich -  30,00 €
  • Durchführung der Eheschließung - 45,00 € - 150,00 €
  • Ausstellung einer Urkunde - 15,00 € 
Hinweis:
Für die Trauung in der Fachwerkkirche in Tuchen wird eine zusätzliche Gebühr von 120,00 € bzw. 150,00 € erhoben.
Die genauen Gebühren richten sich nach dem Umfang der Amtshandlungen und werden auf der Grundlage der Gebührenordnung des Landes Brandenburg für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern in der aktuellen Fassung erhoben.
 
Rechtsgrundlagen:
  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)
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