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Ehefähigkeitszeugnis
Standesamt

Frau Krämer
Tel. 0 33 37/45 99 - 17
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 107
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:kraemer@amt-biesenthal-barnim.de

Standesamt

Frau Bauske
Tel. 0 33 37/45 99 - 57
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 106
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:bauske@amt-biesenthal-barnim.de

Standesamt

Frau Söllner
Tel. 0 33 37/45 99 - 75
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 107
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) 
e-mail:soellner@amt-biesenthal-barnim.de

Ehefähigkeitszeugnis

 

Sprechzeiten (Büro des Standesamtes in der Plottkeallee 5): 
Mo und Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Wenn Sie die Absicht haben, im Ausland zu heiraten, wird häufig vom ausländischen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen Sie in Ihrem Wohnortstandesamt. Bei der Beantragung zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das persönliche Erscheinen im Standesamt erforderlich.
Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen. Auskunft darüber erteilen Ihnen auch die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland. 
Ab Datum der Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit von 6 Monaten. 
Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall eine Einzelprüfung vorgenommen werden muss und dadurch die Einreichung weiterer Unterlagen notwendig sein kann. 

benötigte Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind immer beim Standesbeamten zu erfragen. Klassisches Beispiel: 2 ledige Deutsche, benötigen:
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde

Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall eine Einzelprüfung vorgenommen werden muss und dadurch die Einreichung weiterer Unterlagen notwendig sein kann. 

Gebühren

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (wenn nur deutsches Recht zu beachten ist) 51,00 €
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist zusätzlich 30,00 €

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
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