Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Haben Sie Fragen an uns? 03337 / 45 99 0

Meldewesen

Frau Wegener
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 13
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: wegener@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101

Beantragung von Führungszeugnissen

Ein Führungszeugnis (FZ) ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten (Vorstrafen) einer Person. Es wird in Ihrer zuständigen Meldestelle beantragt. Der Antrag geht von dort an das Strafzenralregister, wo das Führungszeugnis ausgestellt und an seinen Bestimmungsort versandt wird. Bei der Beantragung muss die benötigte Belegart angegeben wird. Bei der Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnissen vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Folgende Belegarten sind möglich:

  • "NB" Führungszeugnis für eigene Zwecke
  • "OB" Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • "NE" erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke
  • "OE" erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Online-Beantragung von Führungszeugnissen

Seit dem 01.09.2014 ist die Beantragung jetzt auch Online möglich. Sie benötigen dafür den neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion und ein Ausweislesegerät. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen: www.bundesjustizamt.de 

Bearbeitungszeit

zwei Wochen 

Kosten

Es ist eine Gebühr von 13,00 € bei der Antragstellung zu entrichten.

Hinweis: Bitte beachten Sie: Ab sofort ist neben Barzahlung auch EC-Kartenzahlung ab 10,00 € möglich!

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

Copyright 2024 Amt Biesenthal-Barnim
Unsere Website verwendet Cookies und erfasst Daten, die uns helfen, unsere Website zu verbessern und den bestmöglichen Service zu bieten. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr dazu
Verstanden