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Bauverwaltung
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt im Maßstab 1:10000 die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Stadt- bzw. Gemeindegebiet dar. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und besitzt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern noch keine Rechtsverbindlichkeit. Die Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich (verbindlicher Bauleitplan). Zu den Grundsätzen und Zielen des Flächennutzungsplans gehört eine nachhaltige, umweltschonende Siedlungsentwicklung mit Vorrang der Innenentwicklung gegenüber der Entwicklung der Siedlungsränder (weitgehender Verzicht auf die Ausweisung von Neubauflächen zu Lasten der Landwirtschaft, Vorrang für Baumöglichkeiten in Bestands- bzw. Konversionsgebieten oder durch Wiedernutzung von Brachflächen).
Frau Richter
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 32
e-mail: richter@amt-biesenthal-barnim.de
Das Amt Biesenthal-Barnim verfügt in allen Gemeinden über rechtskräftige Flächennutzungspläne:
- Stadt Biesenthal (einschl., OT Danewitz)
- Gemeinde Breydin (mit den OT Tuchen-Klobbicke und Trampe)
- Gemeinde Marienwerder (mit den OT Marienwerder, Ruhlsdorf und Sophienstädt)
- Gemeinde Melchow (mit den OT Melchow und Schönholz)
- Gemeinde Rüdnitz
- Gemeinde Sydower Fließ (mit den OT Grüntal und Tempelfelde)