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Standesamt
Frau Krämer
Tel. 0 33 37/45 99 - 17
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 107
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal)
e-mail:kraemer@amt-biesenthal-barnim.de
Standesamt
Frau Bauske
Tel. 0 33 37/45 99 - 57
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 106
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal)
e-mail:bauske@amt-biesenthal-barnim.de
Standesamt
Frau Söllner
Tel. 0 33 37/45 99 - 75
Fax. 0 33 37/45 99 - 73
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Zimmer 107
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal)
e-mail:soellner@amt-biesenthal-barnim.de
Geburtsurkunden
Sprechzeiten:
Mo und Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren worden ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsanzeige aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss. Die Unterlagen sind durch Vater oder Mutter im Standesamt persönlich einzureichen.
Wo melde ich die Geburt an?
Die Geburt eines Kindes, das im Amtsbereich des Amtes Biesenthal-Barnim geboren wird, wird im Standesamt Biesenthal-Barnim beurkundet. Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie im Standesamt. Zusätzlich zur Geburtsurkunde erhalten Sie gebührenfreie Bescheinigungen zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld.
Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mutter und der Vater für das Kind eine Vaterschaftsanerkennung vorweisen können.
benötigte Unterlagen
- Personalausweis des Anzeigenden und der Mutter
- Geburtsurkunden der Eltern
- Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgeerklärung
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (bei verheirateten Eltern)
Gebühren
- Ausstellung einer Geburtsurkunde 15,00 €
- jedes weitere Exemplar 7,50 €
- Geburtsbeurkundung kostenfrei
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)