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Steuern und Abgaben

Frau Hennig
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 28
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 42
E-Mail: hennig@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 209

Zuständig für die Gemeinden:
Stadt Biesenthal, Breydin und Melchow

Steuern und Abgaben

Frau Schröder
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 55
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 42
E-Mail: schroeder@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 209

Zuständig für die Gemeinden:
Marienwerder, Rüdnitz und Sydower Fließ

Gewerbesteuer

Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (soweit er im Inland betrieben wird) und seine objektive Ertragskraft. Besteuerungsgrundlagen sind der Gewerbeertrag. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung und Zerlegung des einheitlichen Steuermessbetrages sind die jeweils zuständigen Finanzämter der hebeberechtigten Gemeinde verantwortlich. Die Gewerbesteuer für die amtsangehörigen Gemeinden wird auf Grund des einheitlichen Steuermessbetrages mit einem Hebesatz festgesetzt und erhoben. Gegenüber dem Steuerpflichtigen wird die Gewerbesteuer für vorangegangene, laufende und zukünftige (Gewerbesteuer-Vorauszahlung) Jahre mit einem entsprechenden Bescheid festgesetzt.

Rechtsgrundlagen

Gewerbesteuergesetz
Abgabenordnung
Haushaltssatzungen (regelt die Hebesätze der Gemeinden)

Hebesätze:

Stadt Biesenthal 320 v. H.
Gemeinde Breydin 360 v. H.
Gemeinde Marienwerder 290 v. H.
Gemeinde Melchow 320 v. H.
Gemeinde Rüdnitz 300 v. H.
Gemeinde Sydower Fließ 350 v. H.

Zuständiges Finanzamt

Finanzamt Eberswalde
Tramper Chaussee 5 in 16225 Eberswalde
www.brandenburg.de 

 

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