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Meldewesen
Frau Wegener
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 13
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: wegener@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101
Personalausweis und Reisepass
Wichtige Information des Bundesministeriums des Innern
Allgemeine Informationen
Ab 01. Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden
Fotos auf Papier bzw. ausgedruckte Lichtbilder für Pässe und Personalausweis können nicht mehr angenommen werden
darauf weist das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat (BMI) aktuell noch einmal hin. Das heißt, Fotos für Reisepässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert.
(Gescannte) Papierfotos, selbst aufgenommene Bilder oder Ausdrucke können nach dem 30. April nicht mehr angenommen werden. Das Bundesinnenministerium will auf diesem Wege Manipulation vorbeugen, die Abgabe von ausschließlich biometrischen Passbildern sichern und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person
- durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder
- durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt.
In der Pass- und Meldebehörde des Amtes Biesenthal-Barnim steht ab dem 01.05.2025 eine entsprechende Kamera bereit um digitale Bilder aufnehmen und verarbeiten zu können. Hierbei handelt es sich um ein Handheld Gerät, welches insbesondere auch genutzt werden kann, um Bilder von Säuglingen und Kleinkindern z.B. in der Babyschale oder Kinderwagen zu erstellen. Die Mitarbeiterin prüft sofort die Bildqualität und überträgt es in das Ausweisverfahren.
Biometric Go® macht in der Standardeinstellung Lichtbilder ohne Blitz – so können auch Menschen mit Epilepsie und anderen neuronalen Erkrankungen fotografiert werden.
Im weiteren Verlauf wird es darüber hinaus die Möglichkeit geben im Wartebereich des Amtes Biesenthal-Barnim über das System „PointID®“ der Bundesdruckerei, welches nach und nach in den Meldebörden implementiert wird, das Lichtbild, Fingerabdruck sowie die Unterschrift vor der Antragstellung des Ausweisdokumentes abzugeben. Eine Vorabregistrierung ist nicht erforderlich.
Weiterhin besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Bilder bei einem entsprechenden Fotografen erstellen zu lassen. Hierbei muss das digitale Passbild in eine geschützte Cloud hochgeladen werden, wobei der Antragsteller ein Schreiben, versehen mit einem Code, mitbekommt. Der Code wird dann in der Ausweisbehörde gescannt und das digitale Passfoto kann heruntergeladen und in das Pass- und Ausweisverfahren integriert werden.
Fotografen die entsprechende Passbilder erstellen finden Sie unter anderem in Bernau bei Berlin, Eberswalde und Wandlitz. Weitere private Fotodienstleister finden Sie unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Die Gebühr für die Einbindung eines digitalen Lichtbildes in ein Personaldokument beträgt zusätzlich zur Gebühr des jeweiligen Dokumentes jeweils 6 Euro.
Dies bedeutet, dass bei gleichzeitiger Beantragung von Ausweis und Reisepass eine Gebühr für die Lichtbilder von 2 x 6 Euro, also 12 Euro, entsteht.
Das digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.
Ihre Meldestelle
März 2025
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sein. Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich, weil regelmäßig die Identität der antragstellenden Person zu prüfen ist. Die notwendigen Formulare werden im Dialog erstellt und müssen nicht vorher ausgefüllt werden. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für den Reisepassantrag zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit für Personalausweis und für den Reisepass planen Sie bitte zurzeit eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen ein.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PaßG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform bis 30.04.2025
- Geburtsurkunde
- Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
Gebühren
Reisepass
- unter 24 Jahre - 37,50 €
- über 24 Jahre - 70,00 €
- vorläufiger Reisepass - 26,00 €
neuer Personalausweis
- unter 24 Jahre ( 6 Jahre gültig ) 22,80 €
- ab 24 Jahre (10 Jahre gültig ) 37,00 €
Bitte beachten Sie: Ab sofort ist neben Barzahlung auch EC-Kartenzahlung ab 10,00 € möglich!