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Meldewesen
Frau Wegener
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Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101
Personalausweis und Reisepass
Wichtige Information des Bundesministeriums des Innern
Allgemeine Informationen
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sein. Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich, weil regelmäßig die Identität der antragstellenden Person zu prüfen ist. Die notwendigen Formulare werden im Dialog erstellt und müssen nicht vorher ausgefüllt werden. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für den Reisepassantrag zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit für Personalausweis und für den Reisepass planen Sie bitte zurzeit eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen ein.
Seit dem 01.11.2010 ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat bundesweit eingeführt worden. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PaßG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
Gebühren
Reisepass
- unter 24 Jahre - 37,50 €
- über 24 Jahre - 70,00 €
- vorläufiger Reisepass - 26,00 €
neuer Personalausweis
- unter 24 Jahre ( 6 Jahre gültig ) 22,80 €
- ab 24 Jahre (10 Jahre gültig ) 37,00 €
Bitte beachten Sie: Ab sofort ist neben Barzahlung auch EC-Kartenzahlung ab 10,00 € möglich!