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Ordnung / ortsbehördliche Aufgaben
Herr Kalita
Tel. 0 33 37/45 99 - 29
Fax. 0 33 37/45 99 - 43
Dienstort: Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal
(Postanschrift: Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal)
e-mail:ordnungsamt@amt-biesenthal-barnim.de
Sondernutzung
Die Nutzung von öffentlichen Straßen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, bedarf einer Genehmigung der Amtsverwaltung (§ 8 FSrtG, § 18 BbgStrG, StVO). Für die Genehmigung einer Sondernutzung sind Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung und Sondernutzungssatzungen der jeweiligen Gemeinden (Ratssitzungsdienst) zu entrichten. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Sondernutzungen sind u. a. das Aufstellen von:
- Verkaufswagen
- Werbeanlagen
- Fahrradständern
- Bauwagen
- Container
- Plakatierung
- und die Lagerung von Brenn- und Baustoffen sowie Straßenverkauf
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Straßengesetz
- Bundesfernstraßengesetz
- Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg
- Sondernutzungssatzungen der Gemeinden
benötigte Unterlagen
- Antrag auf Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsflächen
- Skizze (Bemaßung)
- ggf. Nachweis für Ausführung des Gewerbes (Gewerbeanmeldung)
Plakatierung:
- Antrag auf Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsflächen (Plakatierung)
- Skizze (Bemaßung)
- ggf. Nachweis für Ausführung des Gewerbes (Gewerbeanmeldung)