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Vollstreckung
Frau Stegemann
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 44
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Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 102
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird benötigt bei Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge etc. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass keine offenen Forderungen, wie z.B. Gewerbesteuer oder Grundsteuern etc. bestehen.
Gebühren:
gemäß Verwaltungsgebührensatzung