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Gewerbe
Frau Saghy
Tel. 0 33 37 / 45 99 - 12
Fax: 0 33 37 / 45 99 - 41
E-Mail: saghy@amt-biesenthal-barnim.de
Dienstort: Berliner Straße 1, Zimmer 101
Sprechzeiten der Amtsverwaltung:
Mo 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind nach Rücksprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Wochenmärkte
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet:
- Lebensmittel im Sinne des § 2 Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder
des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst,
Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden,
durch den Urproduzenten ist zulässig; - Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
- rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs
Antrag auf Zulassung zu dem von der Stadt Biesenthal veranstalteten Wochenmarkt
Die Stadt Biesenthal veranstaltet wöchentlich auf dem Marktplatz der Stadt Biesenthal einen Wochenmarkt. Markttag ist in der Regel der Donnerstag. Fällt dieser auf einen Feiertag, ist der vorhergehende Werktag Markttag. Der Wochenmarkt ist von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Bewerbungen können mündlich oder schriftlich an das Gewerbeamt des Amtes Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal gerichtet werden.
Marktteilnehmer müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein, sofern nicht eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit im Sinne des § 55 a der Gewerbeordnung (GewO) ausgeübt wird.
Die Zulassung zu dem Wochenmarkt kann für
- einen Markttag
- monatlich, halbjährlich oder ganzjährig
- saisonal
im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus erteilt werden.
Eine Tageserlaubnis ist am Markttag bis 8.00 Uhr persönlich, die Zulassung für einen längeren Zeitraum schriftlich beim Gewerbeamt zu beantragen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Fläche des Marktplatzes. Sofern die Zahl der Bewerber die zur Verfügung stehenden Standplätze übersteigt, hat die Auswahl der Marktteilnehmer mit dem Ziel eines vielfältigen und ausgewogenen Angebotes von Waren des täglichen Kaufbedarfs zu erfolgen, wobei Bewerber, die ausschließlich oder überwiegend Gegenstände des Wochenmarktverkehrs im Sinne des § 67 Abs. 1 GewO anbieten, vorrangig zu berücksichtigen sind.
Die Standplätze werden durch Mitarbeiter des Gewerbeamtes zugewiesen, es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes.
Im Übrigen gilt die Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Biesenthal vom 25.08.2000 in Verbindung mit der Marktgebührensatzung der Stadt Biesenthal vom 25.08.2000.
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisegewerbekarte
Rechtsgrundlagen
- Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Biesenthal vom 25.08.2000
- Marktgebührensatzung der Stadt Biesenthal vom 25.08.2000.